Wie die Gemeinde Feldbrunnen-St.Niklaus schreibt, werden Einwohner gebeten, bis 31. Dezember 2024 ihren Heimatschein auf der Gemeindeverwaltung abzuholen.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung von Feldbrunnen St. Niklaus.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung von Feldbrunnen St. Niklaus. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Einwohnerkontrolle Feldbrunnen-St. Niklaus ruft alle Schweizer Einwohner dazu auf, bis spätestens am 31. Dezember 2024 ihren Heimatschein auf der Gemeindeverwaltung abzuholen.

Der Grund für diesen Rückruf bilden Neuerungen beim Kanton. Der Kanton Solothurn fragt alle Daten seiner Zuzüger seit 1. Januar 2024 online ab.

Diese Digitalisierung soll den administrativen Aufwand reduzieren. Bis dahin mussten alle Neuankömmlinge jeweils ihren Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle oder Gemeindeverwaltung abgeben.

Heimatscheine müssen abgeholt werden

Im Gegenzug erhielten Bürger den Schriftenempfangsschein beziehungsweise den Niederlassungsausweis. Die Hinterlegung des Heimatscheines entfällt jetzt im Kanton.

Dieser sieht jedoch vor, dass alle Heimatscheine entweder von ihren Besitzer abgeholt oder von den Gemeindeverwaltungen nach dem 31. Dezember 2024 vernichtet werden.

Warum sollen Bürger den Heimatschein abholen? Noch haben nicht alle Schweizer Kantone auf das neue, digitale System umgestellt.

750 Heimatscheine warten auf ihre Besitzer

Bei einem Umzug in einen anderen Kanton kann es deshalb vorkommen, dass der Heimatschein verlangt wird.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Papier auf der Gemeinde abzuholen und zu Hause gut aufzubewahren.

Bei der Einwohnerkontrolle Feldbrunnen-St. Niklaus warten rund 750 Heimatscheine auf ihre Besitzer.

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